Ab dem 14. Lebensjahr kann man die Anglerprüfung für den Fischereischei A ablegen.
Nur er berechtigt neben der Friedfischerlaubnis auch zum Raubfischangeln.
Die Anglerprüfung nimmt die für den Heimatwohnsitz zuständige Fischereibehörde ab. Für Kleinmachnow, Teltow und Stahnsdorf ist das die
"Untere Fischereibehörde"
Potsdamer Str. 18,
14776 Brandenburg
Tel.: 033 81 53 31 40
In Vorbereitung auf die Prüfung werden Lehrgänge angeboten. Sie sind nicht in jedem Falle vorgeschrieben, werden aber unbedingt empfohlen. Wer möchte, kann Angelfreunde und Vereinsmitglieder um Mithilfe bitten.
Nicht vergessen!:
Der Fischerischein A ist nur gültig, wenn auch ein Nachweis über die bezahlte Fischereiabgabe für das jeweils aktuelle Kalenderjahr vorhanden ist ( = Jahresmarke).
In Brandenburg darf man das ab seinem 8. Geburtstag. Allerdings gestattet der Gesetzgeber in diesem Fall nur das Angeln auf Friedfische.
Auch wenn kein Fischereischein erforderlich ist, müssen Sie aber doch zur Vermeidung des Tatbestandes der Fischwilderei wenigstens eine Angelkarte für das zu befischende Gewässer vorweisen!
Genaueres erfahren Sie aus der aktualisierten
Broschüre von LELF
Man kann natürlich einen Angler fragen. Besser aber man wendet sich an einen nahe gelegenen Anglerverein bzw. ein Angelsportfachgeschäft. Für Kleinmachnow und Umgebung wäre das der Anglerverein "Petrijünger Kleinmachnow e. V.", auf dessen Internetseite Sie sich gerade umsehen.
Den 1. Vorsitzenden, Jörg Grimm, finden sie im Angelsportgeschäft
"Angelsport Teltow" (Oderstr. 45, 14513 Teltow, tel.: 03328 - 30 22 18)
dort bekommt man alle notwendigen Informationen. Wer die Vereinssatzung anerkennt, kann den Antrag auf Mitgliedschaft stellen.
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Petrijünger
Kleinmachnow e.V
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An der Stammbahn 15
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